Zum Aufgabenbereich gehören:
- handwerkliche / hausmeisterliche Betreuung gemeindeeigener Gebäude, wie Schule, Kindergärten, Hallen und Verwaltungsgebäude
- Wartung und Unterhaltung der baulichen Anlagen
- Überwachung und Gewährleistung der Funktion der technischen Einrichtungen
- Einschätzung und Bewertung von Mängeln und der sachgerechten Behebung auch durch Eigenleistung
- Durchführung von Kontrollgängen und Schließdiensten
- Überprüfung des Energieverbrauchs
- Vertretung anderer Hausmeister bei Urlaub oder Krankheit
- Ausübung des Hausrechts
- Pflege der Außenanlagen